Die Hypothesen geleitete
Interpretation der in der physikalisch-technischen und schriftvergleichenden Analyse erhobenen
Untersuchungsbefunde stützt sich auf die Werthaltigkeit der ermittelten
grafischen Befunde. Unterschiede
zwischen den untersuchten Schriften sprechen gegen Identität, wenn sie
sich nicht erklären lassen (z.B. durch Schriftverstellung oder andere
äußere oder innere Entstehungsbedingungen).
Für den Nachweis der Urheberidentität
müssen Übereinstimmungen in werthaltigen Merkmalskonfigurationen vorliegen,
die insgesamt vielgliedrig genug sind und in welchen die Einzelmerkmale
eine hinreichend hohe Spezifität aufweisen.
Der sichere Nachweis kann
nicht in jedem Fall geführt werden. Die Aussagemöglichkeiten hängen insbesondere von der Ergiebigkeit der fraglichen Schreibleistung
(materielle Beschaffenheit, Umfang, grafische Komplexität und Eigenprägung)
sowie der Repräsentativität des Vergleichsschriftmaterials ab.
Bisweilen führen Unzulänglichkeiten im Schriftmaterial zu Einschränkungen
im Bedeutungsgehalt oder verhindern eine schlüssige Aussage gänzlich.
Art und
Gewicht der erhobenen Befunde führen zu einer Schlussfolgerung, die als Wahrscheinlichkeitsaussage innerhalb einer definierten Bewertungsskala mitgeteilt
wird. Neben einer neutralen Stufe ("mit indifferenter Wahrscheinlichkeit")
werden mit zunehmender Aussagekraft fünf verbale, richtungsweisende
Bewertungsstufen unterschieden. Anhand der Wahrscheinlichkeitsskala kann
der jeweilige subjektive Sicherheitsgrad des Sachverständigen hinsichtlich
der Zutreffenswahrscheinlichkeit von Entstehungshypothesen eingeordnet
werden:
- mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
- mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
- mit hoher Wahrscheinlichkeit
- mit überwiegender Wahrscheinlichkeit
- mit leicht überwiegender Wahrscheinlichkeit
- mit indifferenter Wahrscheinlichkeit, Frage muss offen bleiben